Solarenergie und Produktion

10-year distribution fee rules for unlicensed generation (2026)

How the long distribution-fee framework affects unlicensed plant economics.

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Die meisten der ersten Solarstrominvestitionen auf Dächern und Landflächen in der Türkei wurden gemäß der Gesetzgebung vor dem 10. Mai 2019 mit einer Kaufgarantie auf USD-Basis getätigt. Sobald der Zehnjahreszeitraum abgelaufen ist, werden die Anlagen zu „ausgereiften“ Produktionsanlagen; Die vorgelagerte Verteilungsgebühr, die für die ins Netz eingespeiste Energie gezahlt wird, schmälert direkt den Nettogewinn. In diesem Portfolio, das lange Zeit im Bereich „Unlizenzierter Produzent 1“ blieb, betrug der Preis 208,1065 krş/kWh (~2,08 TL/kWh). Mit der Vorstandsentscheidung Nr. 14613 vom 21. Mai 2026 hat EMRA die Anlagen, die 10 Jahre abgeschlossen haben, in den nicht lizenzierten Produzenten 2 aufgenommen: 65,6008 krş/kWh (~0,66 TL). Dieser Rahmen wurde mit der Entscheidung Nr. 14681 vom 18. Juni 2026 dauerhaft verankert.

01.06.2026

Bewerbungsdatum

Nach 14613

208,1065 krs

LÜ-1 (alt)

~2,08 TL/kWh

65,6008 krs

LÜ-2 (neu)

~0,66 TL/kWh

~68 %

Niedergang

USD / Portfolio vor 2019

Was steht in der Entscheidung?

Gemäß 14613 wird im Rahmen des Gesetzes über die Nutzung erneuerbarer Energieressourcen zum Zweck der Erzeugung elektrischer Energie der Tarif „Unlizenzierter Erzeuger-2“ als Verteilungsgebühr für nicht lizenzierte Stromerzeugungsanlagen angewendet, die ihren Zehnjahreszeitraum abgeschlossen haben. Der Antrag ist ab dem 1. Juni 2026 gültig. Der erste Text trug die Übergangsformel „bis zur Veröffentlichung des Präsidialdekrets“; Mit der Verkaufspreisentscheidung Nr. 11415 und dann 14681 wurde der LÜ-2-Antrag in den Dauerrahmen verschoben. Den Verkaufspreis (90 % YEKDEM mit PTF-Decke) finden Sie in unserem Leitfaden „10 Jahre altes, nicht lizenziertes Solarkraftwerk: 90 % YEKDEM + PTF-Decke“.

Wie hoch sind die Upstream-Vertriebskosten?

In nicht lizenzierten Produktionsanlagen erfolgt der Stromfluss in zwei Richtungen: Aufnahme (Verbrauch) und Abgabe (Produktion). Die Traktionsverteilungsgebühr gilt für die aus dem Netz entnommene Energie; Die Gebühr für die vorgelagerte Verteilung wird erhoben, wenn die erzeugte Energie in das Netz eingespeist wird. Im Eigenverbrauchs- und Kompensationsszenario entfällt in der Regel die Umtauschgebühr für die kompensierte kWh; Bei Mehrverkäufen, Verkäufen innerhalb der bezahlten Produktionsgrenze oder unterschiedlichen Messpunktkonfigurationen wirkt sich der vorgelagerte Preis direkt auf den Nettogewinn aus.

Unterschied zwischen nicht lizenziertem Produzenten-1 und nicht lizenziertem Produzenten-2

EMRA-Tarifklassen – unlizenzierte Erzeugungsverteilungsgebühr (Zusammenfassung)
TarifTypischer UmfangHinauspreis (2026)Hinweis
Nicht lizenzierter Produzent-1USD garantiert / Frühbucherrabatt vor 2019208,1065 krs/kWhHoher Preis; Verlustrisiko in Stunden unter PTF
Nicht lizenzierter Produzent-25.1h/5.1c Abdeckung; Übergang nach 10 Jahren65,6008 krş/kWhNiedriger Preis; Die neue Referenz für ausgewachsene Pflanzen
Verteilertarif für AbonnentengruppenAllgemeine VerbraucherreferenzVariiert je nach AbonnentengruppeNicht direkt anwendbar bei nicht lizenzierter Produktion

In den Verteilungstariftabellen der EMRA gibt es separate Zeilen für nicht lizenzierte Generatoren. Frühphaseninvestoren blieben jahrelang in der Gruppe „Unlicensed Producer-1“; Anlagen, die den 10-jährigen EE-Förderzeitraum abgeschlossen haben, werden nun in die Gruppe „Unlicensed Producer-2“ aufgenommen und mit einer niedrigeren Gebühr betrieben. Diese Regelung gewinnt an praktischer Bedeutung, da Solarkraftwerke auf Dächern, die in den Jahren 2016–2018 in Betrieb genommen wurden, bis 2026 die „10-Jahres“-Schwelle erreichen.

Wer ist betroffen?

  • Nicht lizenzierte Produktionsanlagen, die den zehnjährigen Support-/Preiszeitraum im Rahmen des RES-Gesetzes Nr. 5346 abgeschlossen haben
  • Dach-Solarkraftwerke, Land-Solarkraftwerke, erneuerbare Energien und BES (je nach Anwendungsbereich) – Kraftwerke, die weiterhin im nicht genehmigten Status sind
  • Industrie- und Gewerbeanlagen, die Eigenverbrauch und Mehrverkauf betreiben
  • Einrichtungen, die noch keine 10 Jahre abgeschlossen haben, fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Entscheidung; setzt bestehende Tarifsysteme fort

Kostenauswirkungen: Beispielszenarien

Die folgende Tabelle zeigt nur die Differenz der Upstream-Vertriebsgebühren; Energieumsatzerlöse, BTV, Ablösesumme oder Verbrauchstarif sind nicht enthalten. Berechnet ohne Mehrwertsteuer.

Vergleich der monatlichen Auslieferungsgebühren (ohne MwSt.)
Monatsleistung (kWh)Alter Preis (208,1 krs)Neupreis (65,6 krş)monatliche Ersparnisse
10.00020.811 ₺6.560₺14.251 ₺
50.000104.053 ₺₺32.80071.253 ₺
100.000208.107 ₺65.601 ₺142.506 ₺
500.0001.040.533 ₺328.004 ₺₺712.529

Geht man davon aus, dass ein 500-kWp-Solarkraftwerk auf dem Dach in den Sommermonaten 80.000 bis 120.000 kWh pro Monat liefert, können die jährlichen Einsparungen bei den Vertriebskosten Hunderttausende Lira erreichen. Dieser Unterschied verbessert direkt den Nettogewinn, insbesondere in Szenarien, in denen in den Monaten, in denen die Verkaufsgrenze erreicht ist, die gesamte Produktion ans Netz geht. Tatsächliche Auswirkung auf Einrichtungsbasis; Variiert je nach Produktionsprofil und Liefermenge.

Branchenperspektive

Die nicht lizenzierte Solarstromkapazität in der Türkei ist im Laufe der Jahre schnell gewachsen; Der Ablauf der 10-jährigen Unterstützungsperiode für die Investitionen der ersten Welle läutet die Phase der „reifen SPP-Wirtschaft“ in der Branche ein. Die Senkung der Upstream-Verteilungsgebühr für das nicht lizenzierte Producer-2-Band ist ein Signal, das ausgereifte Anlagen dazu ermutigt, weiterhin ins Netz einzuspeisen. Die Anwendung der richtigen Tarifklasse wird weiterhin der entscheidende Faktor bei der ROI-Berechnung sein.

Fazit

Zusammenfassung: Für nicht lizenzierte SPPs, die während des USD-Garantiezeitraums vor dem 10. Mai 2019 gegründet wurden und 10 Jahre abgeschlossen haben, wurde die Vertriebsgebühr vom nicht lizenzierten Produzenten-1 (208,1065 krş/kWh ≈ 2,08 TL) auf den nicht lizenzierten Produzenten-2 (65,6008 krş/kWh ≈ 0,66 TL) zurückgezogen. Gültig ab 1. Juni 2026; Permanent mit 14681. Lesen Sie es zusammen mit dem Verkaufspreis (11415) im Nettoeinkommenskonto ab. Den offiziellen Text finden Sie oben im PDF des Amtsblatts.

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nicht lizenzierte ProduktionVertriebsgebührSPPEMRANicht lizenzierter Produzent-2RES-Gesetz

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