Das türkische Emissionshandelssystem ist keine Steuererklärung. Erfasste Anlagen müssen pro Tonne CO₂-Äquivalent ein Zertifikat abgeben. Ein Teil kommt kostenlos; die Lücke wird in der EPİAŞ-Primärauktion oder am Sekundärmarkt gekauft. Überschüsse sind verkaufbar. Grundlage ist das Klimagesetz Nr. 7552; die THG-Monitoring-Verordnung von 2014 ist aufgehoben. Unser CBAM-Leitfaden erklärt die Wirkung auf Exportkosten.
27.08.2026
Veröffentlichung
Amtsblatt 33353
> 50.000 t
ETS-Schwelle
Kategorien B und C
30. April
Bericht
Vorheriges Kalenderjahr
Ende November
Abgabe
Letzter Werktag des Verpflichtungsjahres
Keine Steuer: so funktioniert das Zertifikat
Gehandelt wird nicht der Kaminrauch, sondern das Recht, eine Tonne zu emittieren. Gleichung: kostenlose Zuteilung + Marktkäufe ≥ verifizierte Emissionen. Fehlbestand muss gekauft, Überschuss darf verkauft werden. Ein Zementwerk „verkauft keinen Kohlenstoff“; es verkauft ungenutzte Rechte. Typische Zement- und Wärmekraftwerke sind Nettokäufer.
Wer ist drin? Zwei Filter
Zuerst eine Anhang-I-Tätigkeit (Verbrennung ≥ 20 MW, Klinker, Stahl, Glas, Raffinerie, ausgewählte Chemie…). Dann die Jahresemission. Liegt am Standort bereits eine gelistete Tätigkeit, fallen weitere gelistete Tätigkeiten dort ohne eigene Kapazitätsschwelle unter den Anwendungsbereich.
| Kategorie | Jährliche CO₂e | EPİAŞ-Abgabe |
|---|---|---|
| A | ≤ 50.000 t | Nein — nur Monitoring und Bericht |
| B | 50.000 – 500.000 t | Ja, verpflichtend |
| C | > 500.000 t | Ja, verpflichtend |
Schulen, Universitäten, Krankenhäuser und Standorte der Verteidigungsindustrie sind vom ETS-Handel ausgenommen; Anhang-I-MRV bleibt. Militär, reine Biomasseanlagen sowie F&E-/Testeinheiten fallen aus der Verordnung. Gas- und Rohöltransport sowie -speicherung bleiben bis zum Ende der ersten Umsetzungsperiode außerhalb des ETS (außer MRV).
Anhang I kurz — wer steht auf der Liste?
- Brennstoffverbrennung ≥ 20 MW (außer gefährliche/kommunale Abfälle): Wärmekraft, große KWK, große Industriekessel
- Erdölraffinerie (≥ 20 MW), Kokserzeugung
- Eisen und Stahl, Erz-Sinter/Pellet, Metallverarbeitung ≥ 20 MW, Primär-/Sekundäraluminium
- Klinker (Drehrohrofen ≥ 500 t/Tag oder anderer Ofen ≥ 50 t/Tag), Kalk, Glas, Keramik, Gips
- Zellstoff und Papier (≥ 20 t/Tag); Ammoniak, Salpeter-/Adipinsäure, Wasserstoff/Synthesegas, Soda
Große Stromverbraucher, Hotels, PV und Wind
Viele kWh aus dem Netz zu kaufen ist kein ETS. Emissionen werden im Kraftwerk gezählt. Hotels, Einkaufszentren und Fabriken ohne eigene Kessel ≥ 20 MW stehen nicht auf der Liste. Ein großes Hotel liegt oft bei 3–25 GWh im Jahr — Scope 2, keine Zertifikate. 50.000 t allein über Netzstrom wären etwa 107 GWh (Verteilfaktor ~0,469 t/MWh). Das ist keine Hotelgröße.
| Wer / Brennstoff | Strom ca. | Im ETS? |
|---|---|---|
| Erzeuger, Türkiye-Mittel (~0,434 t/MWh) | ~115 GWh | Nur fossile Verbrennung ≥ 20 MW + B/C |
| Erzeuger, Gas (~0,405 t/MWh) | ~123 GWh | Gleiche Schwellen |
| Erzeuger, Kohle/Braunkohle (~0,9–1,1 t/MWh) | ~45–55 GWh | Gleiche Schwellen |
| Verbraucher (Verteilung, ~0,469 t/MWh) | ~107 GWh | Nein — Scope 2 |
| PV / Wind / Wasserkraft | Keine Kaminemission | Nein |
Können PV und Wind auf diesem Markt verkaufen?
Nein. Marktteilnehmer sind ETS-erfasste Betreiber. Der Staat gibt Zertifikate bis zur Obergrenze aus; der kostenlose Anteil geht an B/C-Anlagen. „Vermiedene Tonnen“ sind keine verkaufbaren Zertifikate. Erneuerbare nutzen den getrennten YEK-G-/I-REC-Markt. Indirekt: kaufen Wärmekraftwerke Zertifikate, kann der Großhandelsstrompreis steigen; die Prämie bleibt am Strommarkt. Inlandskohlenstoffkredite dürfen einen vom Ausschuss festgelegten Anteil der Abgabe decken — das ist kein PV-Verkauf von ETS-Zertifikaten an der EPİAŞ. Netz-PV/-Wind scheitert oft an der Additionalität.
Verkauft nur EPİAŞ die Zertifikate?
EPİAŞ ist der Marktbetreiber: Register, Primärauktionen und sekundärer Dauerhandel laufen dort. Eigentümer der Zertifikate ist EPİAŞ nicht. Es gibt keinen außerbörslichen Verkauf. Die Regeln setzt die EPDK.
| Kanal | Verkäufer / Emittent | Was macht das Zementwerk? |
|---|---|---|
| Kostenlose Zuteilung | Staat → Anlagenkonto | Gratisanteil (Benchmark × Tätigkeit) |
| Primärmarkt | System / Staatsauktion | Kauft die Lücke |
| Sekundärmarkt | B/C-Betreiber mit Überschuss | Verkauft wenn long; kauft wenn short |
| Reserve | System, strenge Bedingungen + Preisobergrenze | Bei Abgabelücke, falls berechtigt |
Wer darf ein Verkaufsangebot stellen?
- Ein ETS-Betreiber der Kategorie B oder C mit Zertifikaten auf dem Konto (Zement, Wärme, Stahl, Glas, Raffinerie…)
- Eine aus dem Anwendungsbereich fallende Anlage, die bereits abgegeben hat und noch Überschuss hält — nur Verkauf bis das Konto leer ist
- Am Primärmarkt verkauft die Staatsauktion, kein Unternehmens-Sell-Order
- PV, Wind, Hotels, Kategorie A sowie Banken/Broker sind nach der Verordnung keine Teilnehmer
Man verkauft nur Papier, das man hält. Ein Zementwerk mit 100.000 t Emission und 70.000 freien Zertifikaten muss 30.000 kaufen; es kann nicht verkaufen. Wird der Ofen gedrosselt oder der Benchmark unterboten, ist der Überschuss verkaufbar. 600.000 t ist Kategorie C: dieselbe Regel, sechsfaches Abgabevolumen und C-Bußen.
Was passiert bei Pflichtverstoß?
Fehlt der verifizierte Bericht bis 30. April, greifen die Bußen der Verordnung — für ETS-Betreiber verdoppelt. Betrieb ohne Genehmigung ist eine eigene, höhere Buße. Werden Zertifikate nicht abgegeben, Klimagesetz Art. 14: das Doppelte des höheren Drei-Monats-Durchschnitts aus Primär- und Sekundärmarkt je fehlender Tonne; diese Tonne bleibt im Folgejahr fällig. Wer drei Jahre in Folge unter 80 % bleibt, verliert die THG-Genehmigung; eine neue wird drei bis sechs Monate nicht erteilt. Stilllegung oder Insolvenz hebt die Abgabe nicht auf.
Pilot und Übergang
Das System startet mit einem Piloten; Umfang und Dauer setzt der Ausschuss. Die THG-Genehmigung ist innerhalb von drei Jahren nach dem Klimagesetz einzuholen; in diesem Fenster gilt sie als vorhanden (der Ausschuss kann um zwei Jahre verlängern). Pilotbetreiber reichen den ersten Monitoring-Methodikplan binnen zwei Monaten nach der Verordnung ein (die Präsidentschaft kann um sechs Monate verlängern). Die erste Umsetzungsperiode hat zwei Teilperioden.
Warum Energiedaten zählen
Die kostenlose Zuteilung hängt von der Tätigkeitshöhe und dem Benchmark ab. Ohne Brennstoff, Wärme, Strom und Produktionstonnen bleiben Bericht und Zertifikatskonto schwach. OSOS, Rechnungsabstimmung und digitale Messung gehören in dieselbe Anlagenakte. ENOPTIMAL bündelt Verbrauch und Erzeugung; über das Kontaktformular lässt sich ein ETS-Vorbereitungsgespräch anfragen.